Beitragsordnung 2024 ASV 92 Großpostwitz/Obergurig e. V.

 

Die Mitgliedschaft im Angelsportverein 92 Großpostwitz/Obergurig e. V. ist beitragspflichtig.

 

1. Erklärungen

 

1.1 Einnahmen sind

 

Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden, Fördermittel, Erlöse aus Verkauf von Satzungen, Gewässerordnungen, Mitgliedsbüchern, Gebühren aus Lehrtätigkeit

 

1.2 Mitgliedsbeiträge

 

Mitgliedsbeiträge beinhalten den vom Angelverband "Elbflorenz" Dresden e.V. (AVE) in Beitragsgruppen festgelegten, abzuführenden Anteil und die von der Mitgliederversammlung festgelegte Umlage für den ASV 92 Großpostwitz/Obergurig e. V..

 

Beiträge sind eine Bringepflicht des Vereinsmitgliedes und im Voraus zu entrichten. Der Beitrag ist bis spätestens 31.01.2024 zu zahlen. Bei Nichtzahlung endet die Mitgliedschaft gemäß der Satzung.

 

1.3 Beitragsgruppen

 

1.3.1    Vollzahler

 

Der Beitrag Vollzahler ist für Mitglieder verfügbar, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

1.3.2    Kinder- und Jugendbeitrag

 

Kinder und Jugendliche sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

1.3.3    Förderbeitrag

 

Der Förderbeitrag ist für Mitglieder eines jeden Alters verfügbar.

 

Beitragsgruppe

Vollzahler (Abgabe AVE)

Kinder-/Jugendbeitrag (AVE)

Passives Mitglied

35,00 € (30,00 €)

35,00 € (30,00 €)

aktives Mitglied

130,00 € (115,00 €)

50,00 € (45,00 €)

aktives Mitglied mit Salmonidenerlaubnis

205,00 € (190,00 €)

125,00 € (120,00 €)

 

2. Rechte

 

Aus den Beiträgen ergeben sich folgende Rechte:

 

2.1. Beitrag aktives Mitglied:

 

Erlaubnis zum Angeln in allen Allgemeinen Gewässern lt. Gewässerverzeichnis des LVSA.

 

2.2. Beitrag aktives Mitglied mit Salmonidenerlaubnis:

 

Erlaubnis zum Angeln in allen Allgemeinen Gewässern und zusätzlich die Erlaubnis für Salmonidengewässer des AVE lt. Gewässerverzeichnis des LVSA.

 

2.3. Förderbeitrag

 

Erhalt der Vereinsmitgliedschaft

 

3. Aufnahmegebühren

 

Die Aufnahmegebühren betragen für Erwachsene 100,00 € und für Kinder und Jugendliche 0,00 €.

 

4. Hauptverwendungszwecke der Mitgliedsbeiträge

 

Abführung an AVE u. a. zur Deckung der Mitgliedsbeiträge an den Dachverband, Pachtzahlungen und Käufe für Gewässer des DAV/AVE Gewässerfonds, Fischwirtschaftskosten, Deckung der Unterhaltungskosten, Hege- und Pflege der DAV/AVE-Gewässer, Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungen über AVE, Jugendarbeit und Vereinsarbeit des ASV 92 e. V. (i. R. der Umlage).

 

5. Arbeitsstundenleistung der Vereinsmitglieder

 

Die Mitglieder des ASV 92 e. V. sind zur Leistung von 5 Arbeitsstunden im Kalenderjahr zur Hege und Pflege an Gewässern, an Vereinsobjekten, zur Fischwirtschaft oder in der Vereinsarbeit verpflichtet. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist ein finanzieller Ersatz von 10,00 Euro pro nicht geleistete Arbeitsstunde an den Verein zu zahlen.

 

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen keine Arbeitsstunden erbringen, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr die Hälfte. Ab dem vollendeten 70. Lebensjahr müssen auch keine Arbeitsstunden erbracht werden.

 

Arbeitsstunden können nur durch Mitglieder geleistet werden. Mehrgeleistete Stunden sind auf das Folgejahr und/oder auf andere Vereinsmitglieder übertragbar. Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsstunden erteilen (z.B. Schwangerschaft, Krankheit, Alter). Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen eine - auch teilweise - Befreiung von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsstunden für alle Mitglieder beschließen.

 

Bei Arbeitseinsätzen sind nur Vereinsmitglieder durch die Versicherung des ASV 92 abgesichert.

 

Die Übersicht der abgeleisteten Arbeitsstunden führt der Vorstand.

 

6. Beitragsmarken und Erlaubnisscheine

 

Anspruchsberechtigte Vereinsmitglieder erhalten die Beitragsmarke und den Erlaubnisschein nur, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr auf das Vereinskonto bei der Kreissparkasse Bautzen – IBAN DE15855500001000015730, BIC SOLADES1BAT – überwiesen, die Arbeitsstunden im abgelaufenen Kalenderjahr und/oder entsprechender finanzieller Ersatz nach Punkt 5 dieser Ordnung geleistet und das Fangbuch ordnungsgemäß zusammengerechnet und abgegeben wurde.

 

Die Ausgabe erfolgt zur Jahreshauptversammlung Anfang Januar 2024. Die späteste Abholung der Beitragsmarken und Erlaubnisscheine erfolgt in den Vorstandssitzungen im Februar und März 2024.

 

Bei der Abgabe des Erlaubnisscheins von 2023 nach dem 31.01.2024 wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 € erhoben.

 

7. Verlust der Mitgliedskarte

 

Bei Verlust der Mitgliedskarte ist der Vorsitzende bzw. Schatzmeister berechtigt ein Duplikat mit Beitragsmarken kostenlos auszustellen. Es ist ein Revisionsbeleg anzufertigen, der den Grund des Verlustes (Polizeibericht) und die Unterschrift vom Vorsitzenden und Schatzmeister beinhaltet. Dieser Bericht ist bei der Markenrückgabe mit abzurechnen.

 

8. Pflichten des Mitgliedes

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet an der Jahreshauptversammlung des Vereins teilzunehmen. Darüber hinaus sollte jedes aktive Mitglied an mindestens einer Vereinsveranstaltung zusätzlich zu den Arbeitsstunden teilnehmen.

 

Diese Beitragsordnung wurde am 13.01.2023 durch die Mitgliederversammlung des ASV 92 Großpostwitz/Obergurig e. V. beschlossen. Die Beitragsordnung von 2023 wird damit zum 31.12.2023 ungültig.

 

 

 

gez. Hartmut Link
Vorsitzender